Gemeinnütziger Verein "Grüne Welt & M-V Kulinaris" in Gründung
Bei den Borger Tannen 6
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. + Fax: (03821) 4676, Mobil: 0173 76 136 33,
E-Mail: mvkulinaris@aol.com
Internet: www.mv-kulinaris.de/Vereinmvkulinaris
Bankverbindung für Zahlungen an den Verein "Grüne Welt & M-V Kulinaris":
Name der Bank: Pommersche Volksbank Ribnitz-Damgarten
Kontonummer: 82 16 266
Bankleitzahl: 130 910 54
Vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Nach dem Erhalt der antragsgemäßen Vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten am 18.Juli 2008 über die widerrufliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins "Grüne Welt & M-V Kulinaris" gemäß §§ 51 ff AO und §5 Abs.1 Nr.9 KStG ist der Verein berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen, die beim Spender von der Steuer abzugsfähig sind , und sachlich richtige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Dazu heißt es in dem Schreiben mit dem Aktenzeichen 081/141/00553 K05/5.1 beim Punkt D unter "Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen" unter anderem:
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung von Kunst und Kultur
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n)5 AO).
Förderung der Volks- und Berufsbildung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO).
Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO)
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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