Impressum:
Gemeinnütziger Verein "Grüne Welt & M-V Kulinaris" e. V.
- gegründet am 18.06.2008 -
- Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten erfolgte am 25.02.2009 unter der VR-Nr. 605
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Anschrift: Bei den Borger Tannen 6
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. + Fax: 00 49 03821 4676 Mobil: 0173 76 136 33
1.Vorsitzender: Eckart Kreitlow
2. Vorsitzender: Rüdiger Balcerkiewicz
Schatzmeister: Waldemar Erdmann
Navigationsseite (URL): www.mv-kulinaris.de
Vereinsveranstaltungen: www.mv-kulinaris.de/Vereinsveranstaltungen.htm
Vereinssitzungen: www.mv-kulinaris.de/Vereinssitzungen.htm
Kurzinformationen: www.mv-kulinaris.de/Kurzinformationen.htm
E-Mail: Mvkulinaris@aol.com
St.-Nr.: 081 / 141 / 00553
Finanzamt Ribnitz-Damgarten
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Der Verein "Grüne Welt & M-V Kulinaris" ist ein gemeinnütziger Verein, der die eingenommenen Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Der Verein "Grüne Welt & M-V Kulinaris" ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Nach dem Erhalt der antragsgemäßen Vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten am 18.Juli 2008 über die widerrufliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins "Grüne Welt & M-V Kulinaris" gemäß §§ 51 ff AO und §5 Abs.1 Nr.9 KStG ist der Verein berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen, die beim Spender von der Steuer abzugsfähig sind , und sachlich richtige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Dazu heißt es in dem Schreiben mit dem Aktenzeichen 081/141/00553 K05/5.1 beim Punkt D unter "Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen" unter anderem:
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung von Kunst und Kultur
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n)5 AO).
Förderung der Volks- und Berufsbildung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO).
Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO)
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes (TMG), insbesondere gemäss § 5 TMG, Allgemeine Informationspflichten: Eckart Kreitlow
HTML-Programmierung, Farbkomposition, Fotografie & Web-Layout: Eckart Kreitlow
Hintergrundmusik "Bernsteinlegende" von Frank Buse!
Der Erwerb der Lizenz für die uneingeschränkte Verwendung der Musik mit dem Titel "Bernsteinlegende" erfolgte am 28.07.2007!
Counterstand seit dem 27.07.2008:
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